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«MANYTSCH» ist ein deutscher Getreideanbau-Konzessionsbetrieb „Friedrich Krupp“ im Gebiet Don der RSFSR-UdSSR

Rubrik: Wirtschaftsgeschichte

„MANYTSCH“ ist ein deutscher Getreideanbau-Konzessionsbetrieb „Friedrich Krupp“ im Gebiet Don der RSFSR-UdSSR.

Der Auftakt seiner Tätigkeit fällt ins Jahr 1922. Mitte März 1922 reisten die Vertreter des Volkskommissariats für Landwirtschaft (R. A. Adamowitsch) und der Fa. „F. Krupp“ (P. Klette, Fulte, Ceghau) ins Gebiet Don an, um im Kreis Salsk ein für die Konzession zur Verfügung stellenden Grundstück mit einer Fläche von 50 000 Dessjatinen Land zu besichtigen. Am 23. März 1922 wurde in Moskau zwischen der Regierung der RSFSR, vertreten durch Bevollmächtigte in Person des Volkskommissars für Auswärtiges G.W. Tschitscherin, des Volkskommissars für Landwirtschaft W.G. Jakowenko und dem Vertreter des Unternehmens „Friedrich Krupp in Essen“ von Simson ein Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 24 Jahren „zwecks „Führung rationeller Landwirtschaft“ abgeschlossen.

Laut diesem Vertrag verpflichtete sich der Konzessionär, den Grund und Boden im Laufe von acht Saisonen zu bearbeiten, die Wirtschaft mit Inventar, Material, erforderlichen Anlagen auszustatten und der Sowjetregierung als Entgelt für die Konzession jährlich 20 % des Bruttoertrages abzugeben.

Bei der Arbeitsvergütung der Arbeitnehmer aufgrund der Lohnsätze der Gewerkschaft sollte der Konzessionär je 2 % an den Kulturfonds und für den Unterhalt des Ortskomitees sowie 20 % für die Sozialversicherung entrichten. Darüber hinaus sollte er auf eigene Kosten den Vorsitzenden des Ortskomitees und einen für Arbeitsschutz zuständigen Beamten unterhalten.

Im April 1922 wurde der Vertrag bei einer Sitzung des Direktorenrates der Fa. „F. Krupp“ in Berlin mit Teilnahme des sowjetischen Handelsvertreters in Deutschland B.S. Stomonjakow genehmigt. Jedoch wurde er auf einer Sitzung des vollen Direktorenrates wegen Mangel an Geldmitteln nicht bestätigt. Die Sowjetregierung drohte, die Fa. „Krupp“ vor Schiedsgericht wegen Nichterfüllung des Vertrages zu stellen. Ende 1922 kam der Bevollmächtigte der Fa. „F. Krupp“ E.F. Kapherr in den Bezirk Salsk, um das Grundstück zu besichtigen und die Betriebskonditionen festzulegen.

Nach zusätzlichen Gesprächen mit der Fa. „F. Krupp in Essen“ und Präzisierung der Konditionen der Vereinbarung wurde am 17. März ein Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 36 Jahren zwischen der Regierung der RSFSR, vertreten durch bevollmächtigte Vertreter in Deutschland N. N. Krestinskij, B.S. Stomonjakow, Mitglied des Kollegiums des Volkskommissariats für Landwirtschaft L.Ch. Friedrichson, und der „F. Krupp AG“, vertreten durch Direktoren K. Sorge und P. Kross, unterzeichnet.

Danach erhielt der Konzessionär das Recht der Erschließung der Torf- und Kalksteinvorkommen, Salzgewinnung sowie ausschließliches Recht, Fischfang und Jagd zu betreiben. Nach Ablauf von 12 Jahren konnte die Konzessionsunternehmung von der Sowjetregierung mit einer Ankündigungsfrist von 1 Jahr losgekauft werden.

Der Standort des Konzessionsbetriebs mit Post- und Telegraphenamt, Krankenhaus etc. lag 160 Werst von Rostow am Don, 40 Werst von der Bezirksstadt Salsk und 12 Werst von der Eisenbahnstation Proletarskaja entfernt. Die Konzession umfasste die Ländereien der Pferdezuchtwirtschaft Wostotschnyj. Dem Konzessionsbetrieb standen 29 167 Dessjatinen 2320 m² ackerbares Land und Unland zur Verfügung. Einen der wesentlichen Nachteile der aus 12 einzelnen Grundstücken bestehenden Ländereien bildete der Zustand von Wasserquellen, Die Teiche und Wasserbrunnen sollten in Ordnung gebracht und die Dämme gefestigt werden.

Von der Sowjetmacht wurde der Firma auf vertraulicher Basis folgendes zugesichert: 1) Versorgung der Wirtschaft mit Benzin passender Qualität zu günstigen Preisen; 2) Entsendung von zwei erfahrenen Agrarspezialisten; 3) Zustellung von Maschinen, Material und Saatgut ohne Frachtgebühr aus Noworossijsk und den Häfen des Asowschen Meeres bis zu einer zum Konzessionsstandort am nächsten liegenden Eisenbahnstation; 4) Versorgung des Konzessionsbetriebs mit Saatgut im Laufe des ersten Konzessionsjahres; 5) umfassender Schutz, persönliche Sicherheit und Bewegungsfreiheit für die aus Deutschland entsandten Personen.

Im März 1923 wurde dem Rat der Volkskommissare der RSFSR von der Aktiengesellschaft „F. Krupp“ ein Arbeitsplan der Konzession vorgelegt. Der Konzessionär verpflichtete sich, nur Getreidewirtschaft zu führen, Viehzucht ausschließlich für den Eigenbedarf des Konzessionsbetriebs zu betreiben und die Wirtschaft höchstmöglich zu mechanisieren und technisch auszurüsten.

Im August begann der Konzessionsbetrieb mit der Bodenbestellung für die Wintersaat. Am 7. Juni 1924 wurde die Arbeit des Konzessionsbetriebs vom stellvertretenden Bevollmächtigten für Südost des Volkskommissariats für Landwirtschaft N.S. Dmitrijew geprüft und dabei folgende Missstände festgestellt: Der Grund und Boden wurde vom Konzessionär an die Bauern zwecks Bodenbearbeitung verpachtet und der Konzessionsbetrieb hatte keinen einzigen russischen Agronomen mit Kenntnis örtlicher Bedingungen. Gleichzeitig wies er auf positive Punkte hin, nämlich: keine Verletzungen von Arbeitsschutzbestimmungen, Renovierung der Häuser, Anschaffung der Bücher für die Bibliothek, Spiele und Musikinstrumente, der Arbeitsentgelt der Arbeiter und Angestellten für die 1. Qualifikationsstufe machte 20 Rubel aus.

Wegen einer Missernte von 1924 bat die Leitung des Konzessionsbetriebs „Manytsch“ um Genehmigung, für 1925 10 000 Dessjatinen Land aus dem Getreideanbau auf die Schafszucht umstellen zu dürfen, sowie um die Bewilligung eines 7-Jahres-Plans für die Schafszucht. Ferner beabsichtigte die Firma, ihre Nebenbetriebe für die Erfüllung der Privataufträge zu nutzen und an örtliche Bauern Ländereien zu verpachten, die es nicht selbst bearbeiten konnte.

Zum Herbst 1925 verfügte der Konzessionsbetrieb über ein Kraftwerk, eine Schmiede- und Tischlerwerkstatt sowie über Lagerräume für Agrarinventar, Getreidespeicher und Wohnbauten für die Arbeiter und Angestellten. Für die Arbeiter wurden ein „EPO“-Verkaufsladen mit Verbrauchsgütern und eine Kantine eröffnet, in der das Mittagessen 25 Kopeken kostete. Es gab eine Ambulanz und ein Krankenhaus, wo nicht nur ärztliche Hilfe geleistet, sondern auch Sanitär- und Aufklärungsarbeit (Vorlesungen, Gesprächsrunden) durchgeführt wurde. Sämtliche Wohn- und Gewerbebauten hatten elektrische Beleuchtung.

Das Jahr 1925 war für den Konzessionsbetrieb erfolgreich: Es wurde reiche Ernte eingebracht, jedoch wurden 1926 Verluste in Höhe von 84 724 Rubel verzeichnet. Im Dezember 1926 wurde der Zustand von Grund und Boden geprüft und daraus ergab sich, dass wegen der Klimabedingungen und Bodenqualität (zahlreiche Salzpfannen) keine rentable Getreidewirtschaft aufgebaut werden kann. Der Leiter des Konzessionsbetriebs „Manytsch“ W. Hermann schlug vor, den Konzessionsbetrieb zu reorganisieren und beträchtliche Flächen für die Viehzucht zu nutzen.

Im Februar 1926 wurde für den Konzessionär von der Sowjetmacht eine Änderung der Bodennutzung bewilligt. Im November wurde beschlossen, statt einer Zusatzvereinbarung einen neuen Vertrag mit geänderten Konditionen abzuschließen. Danach sollte die Höhe des an den Staat zu entrichtenden Anteils im Laufe der ersten 3 Jahre 10 % des Bruttoertrages, für weitere 3 Jahre 15 % und ab dem 7. Jahr 17,5 % des Bruttoertrages ausmachen; der Sozialversicherungssatz wurde auf 18 % erhöht, der Gesellschaft wurde das Recht zugesprochen, bis 1932 bei bewiesener Nichtrentabilität des Vorhabens von der Konzession zurückzutreten.

Im Mai 1927 wurde der Konzessionsbetrieb „Manytsch“ von einer Kommission des Volkskommissariats für Landwirtschaft geprüft. Zu damaliger Zeit zählte ihr Stammpersonal 135 Personen, davon gab es 16 Mitarbeiter in der Verwaltung, 20 Angestellte und 99 Arbeiter. Unter ihnen gab es Ausländer: 11 Mitarbeiter in der Verwaltung, 2 Angestellte und 11 Arbeiter. Dabei waren 31 Familien mit Wohnungen versorgt, während die Familien, die Wohnungen mieten mussten, 5 Rubel monatlich für die Bezahlung der Kommunalleistungen erhielten. Im Standort des Konzessionsbetriebs gab es ein Wohnheim für Ledige, eine Kantine für Stamm-, Saison- und Zeitarbeiter. Die Verpflegungskosten machten 0,60 Rubel am Tag pro Person aus. Ferner wurde eine Ambulanz eingerichtet, bestehend aus zwei Räumen und einem ärztlichen Sprechzimmer. Für den Krankentransport bis zur Eisenbahnstation Proletarskaja wurde ein Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Am 9. September 1927 wurde von der Regierung der UdSSR mit der GmbH „Krupps landwirtschaftlicher Konzessionsbetrieb ,Manytsch‘ in Berlin“ ein neuer Konzessionsvertrag über den Betrieb des Konzessionsunternehmens „Manytsch“ abgeschlossen. Dem Konzessionsbetrieb wurden zahlreiche Vergünstigungen wie Bewegungsfreiheit der Angestellten in der UdSSR, Recht zum Waffenbesitz, Hilfeleistung seitens aller Staatsorgane etc. zugesichert.

Laut Vertrag konnten die Hochschulstudenten ihre Praktika im Konzessionsbetrieb ableisten. Im Sommer gab es 6 solche Studierende, darunter 2 Züchter, ein Volkswirt, 2 Ackerbauer und ein Mechaniker, deren durchschnittlicher Arbeitsentgelt 75 Rubel ausmachte.

Im Standort des Konzessionsbetriebs funktionierten ein Klub und eine Bibliothek, es gab Näh-, Drama-, Traktoren- und Schützenzirkel. Die Bibliothek verfügte über gute Bücherbestände, einschl. Werke von L.N. Tolstoj „Anna Karenina“ und „Meine Beichte“, Gesamtausgabe der Lyrik von S. Jessenin, Werke von M. Gorkij, J. London etc.

Wegen schwieriger Beziehungen mit der Gewerkschaft und den örtlichen Machtorganen war die AG „F. Krupp“ im Juni 1928 gezwungen, die Kündigung des Vertrages und Auflösung des Konzessionsbetriebs „Manytsch“ zu initiieren. Ursächlich für den Verzicht auf die Führung eines Konzessionsunternehmens war fehlende Rentabilität des Unternehmens und grundsätzliche Entscheidung der Fa. „F. Krupp“, keine weiteren Mittel in die Konzession zu investieren. Es wurde vorgeschlagen, dem Sowjetstaat das Inventar des Konzessionsbetriebs und die Bauten im Wert von 1,5 Mio. Rubel zu übergeben, während der Rest an die AG „F. Krupp“ erstattet werden sollte. Sein gesamtes Kapital wurde vom Unternehmen auf 3.5 Mio. Rubel geschätzt.

Jedoch war der Sowjetstaat aus politischen Gründen mit der Auflösung der Konzession nicht einverstanden und bot der Fa. „Krupp“ an, auf der Basis einer gemischten Gesellschaft weiter zusammenzuarbeiten. Im Ergebnis wurden von der Sowjetregerung mit der Aktiengesellschaft „F. Krupp“ die Verhandlungen über die Gründung der „Deutsch-russischen landwirtschaftlichen Genossenschaft „Krupp-Manytsch“ aufgenommen. So wurde am 21. September von „Gosselsindikat“ (Staatlicher landwirtschaftlicher Syndikat der RSFSR), vertreten durch den Vorsitzenden S.K. Sablin, mit dem „Krupps landwirtschaftlichen Konzessionsbetrieb ,Manytsch in Berlin‘“, vertreten durch Geschäftsführer F. Jansen und L. Bamberger, ein Vertrag über die Gründung einer gemischten Gesellschaft abgeschlossen. Am gleichen Tag wurde von der Regierung der UdSSR, vertreten durch Volkskommissar für Landwirtschaft N. A. Kubjak, ein Vertrag über die Übertragung der Rechte und Pflichten des „Krupps landwirtschaftlichen Konzessionsbetriebs ,Manytsch‘“ an eine neugegründete Gesellschaft abgeschlossen.

Am 17.–19. April 1929 fand eine Sitzung der deutsch-russischen Genossenschaft „Manytsch-Krupp“ statt. Darauf wurde I. N. Burow als Vertreter von „Gosselsindikat“ und G. A. Stahl seitens des landwirtschaftlichen Konzessionsbetriebs „Manytsch-Krupp“ zu Direktoren bestellt. Für den Direktor G. A. Stahl wurde monatliche Arbeitsvergütung in Höhe von 1300 Mark festgelegt. Davon sollten 100 Rubel in russischer Währung und 110 Mark in deutscher Währung ausbezahlt werden. 1934 wurde der Konzessionsbetrieb aufgelöst.

 

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Autoren: Jerochina O. W.

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