RU

neue
illustrierte elektronische

Föderale nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen (FNKA der RD) , gesellschaftliche Vereinigung von Bürgern der Russischen Föderation, die sich zur Gemeinschaft der ethnischen Deutschen rechnen

Rubrik: Kultur, Wissenschaft, Bildung, Medizin

Föderale nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen (FNKA der RD), gesellschaftliche Vereinigung von Bürgern der Russischen Föderation, die sich zur Gemeinschaft der ethnischen Deutschen rechnen, auf der Grundlage ihrer freiwilligen Selbstorganisation zwecks eigenständiger Lösung von Fragen der Bewahrung der Identität, der Entwicklung der Sprache, Ausbildung, nationalen Kultur sowie der Festigung der Einheit der russischen Nation und der Harmonisierung der zwischenethnischen Beziehungen. Rechtliche Organisationsform – gesellschaftliche Organisation.

Die FNKA der RD wurde 1997 auf einem Gründungskongress durch Delegierte der folgenden regionalen nationalen Kulturautonomien gebildet: Deutsche nationale Kulturautonomie in der Komi-Republik, Regionale deutsche nationale Kulturautonomie Moskaus, Nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen des Wolgagebietes (Regionale gesellschaftliche Organisation des Verwaltungsgebietes Saratow), Nowosibirsker regionale nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen, Tomsker deutsche nationale Kulturautonomie, Nationale Kulturautonomie der Deutschen des Autonomen Bezirkes der Chanten und Mansen, Nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen der Region Altai, Deutsche regionale nationale Kulturautonomie des Verwaltungsgebietes Kemerowo, Deutsche nationale Kulturautonomie der Region Krasnodar, Deutsche nationale Kulturautonomie des Verwaltungsgebietes Omsk, Deutsche nationale Kulturautonomie „Einheit“ des Verwaltungsgebietes Astrachan.

Die rechtliche Regulierung hinsichtlich der FNKA der RD erfolgt entsprechend der Verfassung der Russischen Föderation, dem föderalen Gesetz „Über die nationale Kulturautonomie“, dem föderalen Gesetz „Über gesellschaftliche Vereinigungen“, anderer föderaler und normativer Rechtsakte der Russischen Föderation, aber auch gemäß den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und internationalen Verträgen der Russischen Föderation.  

Laut dem föderalen Gesetz „Über die nationale Kulturautonomie“ vom 17. Juni 1996 hat eine NKA das Recht, Unterstützung seitens der staatlichen Behörden und örtlichen Selbstverwaltungsorgane, die für die Bewahrung der nationalen Identität, die Entwicklung der nationalen (Mutter-) Sprache und nationalen Kultur, die Festigung der Einheit der russischen Nation, die Harmonisierung der zwischenethnischen Beziehungen sowie für eine Unterstützung des interkonfessionellen Dialogs erforderlich ist, zu erhalten; sich an die Organe der gesetzgebenden (legislativen) und exekutiven Gewalt sowie örtlichen Selbstverwaltungsorgane bei Vertretung ihrer nationalen und kulturellen Interessen zu wenden; Massenmedien zu gründen, Informationen in der nationalen (Mutter-) Sprache zu erhalten und zu verbreiten; das historische und kulturelle Erbe zu bewahren und zu bereichern, freien Zugang zu den nationalen kulturellen Werten zu erhalten; die nationalen Traditionen und Bräuche zu pflegen, die Kunsthandwerke und Gewerke wieder aufleben zu lassen und zu entwickeln; private Bildungs- und wissenschaftliche Organisationen sowie Kultureinrichtungen zu bilden und deren Wirken entsprechend der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu gewährleisten; über ihre bevollmächtigten Vertreter an der Arbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen teilzunehmen; auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation humanitäre Kontakte mit Bürgern und gesellschaftlichen Organisationen anderer Staaten anzubahnen und ohne irgendeine Diskriminierung zu unterhalten. Im Gesetz wird betont, dass das Recht auf eine nationale Kulturautonomie kein Recht auf eine nationale territoriale Selbstbestimmung ist.

Die erste regionale deutsche NKA ist im Wolgagebiet (Dezember 1996) registriert worden. Die Deutschen hatten jedoch keine Eile, um NKA zu bilden. Viele vertraten die Auffassung, dass das föderale Gesetz „Über die nationale Kulturautonomie“ „nur in geringem Maße die Probleme der Russlanddeutschen lösen kann und eine weitere politische, organisatorische und andere Arbeit zur Lösung dieser Probleme erfordert. Dennoch lohnt es sich nicht, die Bildung von NKA der Russlanddeutschen abzulehnen. Man muss sie jedoch lediglich als eine gewisse Etappe in der Bewegung zur Herausbildung einer Gemeinschaft der Deutschen der Russischen Föderation betrachten“ (E. Wolf, H. Bauer).

Im Verlauf des Jahres 1997 wurden Strukturen der nationalen Kulturautonomie vor Ort – in Subjekten der Föderation – gebildet, und am 19.–20. Dezember 1997 fand im Ministerium für Nationalitätenfragen (Moskau) der Gründungskongress der Föderalen nationalen Kulturautonomie der Russlanddeutschen statt. Präsident wurde der stellvertretende Minister der Russischen Föderation für Nationalitätenfragen und föderative Beziehungen Wladimir Bauer, seine Stellvertreter – Hugo Wormsbecher, Bruno Reiter und Ernst Wolf. Die FNKA der RD wurde zur ersten föderalen nationalen Kulturautonomie in der neuesten Geschichte Russlands.

Das Führungsgremium der FNKA hatte Ansprüche auf eine alleinige Vertretung der Interessen der Russlanddeutschen durch ihre Organisation angemeldet. Und folglich sollte aus ihrer Sicht die FNKA zur einzigen Struktur werden, die russische und deutsche Gelder zur Unterstützung der deutschen Minderheit im Land erhält und aufteilt. Im Zusammenhang damit hatte die FNKA sofort auch begonnen, Versuche zu unternehmen, um sich alle anderen Organisationen unterzuordnen. Das löste natürlich eine Konsolidierung und heftigen Widerstand letzterer aus.  

Im Sommer des Jahres 2003 legte W. Bauer seine Vollmachten nieder und ernannte den Vizepräsidenten Viktor Baumgärtner zum amtierenden Leiter der Autonomie. Am 20.–21. September 2003 fand ein außerordentlicher Vereinigungskongress der FNKA der RD statt. In dessen Verlauf wurde der Kurs der früheren Führung als ein fehlerhafter qualifiziert. V. Baumgärtner wurde zum neuen Präsidenten des FNKA der RD gewählt. Zu wesentlichen Veränderungen im Stil, den Formen und Methoden der Arbeiten ist es aber nicht gekommen. Für die FNKA der Führungszeit von V. Baumgärtner waren die Beibehaltung autoritärer Führungsmethoden sowie das Unvermögen, wohlwollende Beziehungen mit lokalen Organisationen sowie Regierungsstrukturen Russlands und Deutschlands anzubahnen, charakteristisch. Gleiches galt für die Beurteilung des national-kulturellen Wirkens im Zentrum (IVDK) und in den Regionen (Begegnungszentren) als ein wenig bedeutsames und mehr noch als der Hauptaufgabe – der Wiederherstellung der territorialen Autonomie – schadendes.

2007 setzte auf Initiative regionaler NKA und nationaler Kulturorganisationen der zentralen Region eine Bewegung zur Selbstorganisation der Russlanddeutschen ein, die sich aktiv zu entwickeln begann. Sie plädierten für die Einberufung eines Sonderkongresses der Russlanddeutschen, der die ineffiziente Führung der FNKA ablösen sollte. Allmählich wurde diese Idee immer populärer und am 5. April 2009 umgesetzt. Der Kongress wurde abgehalten. Die absolute Mehrheit der Delegierten stellten bei ihm die Reformer. Sie wählten neue Leitungsorgane der FNKA der RD, und zu ihrem Vorsitzenden wurde Heinrich Martens.

Die neue Leitung der FNKA der RD beschloss, in ihrer Arbeit die Hauptanstrengungen auf die Lösung folgender strategischer Aufgaben zu lenken: praktische Rehabilitierung der Russlanddeutschen; sozialer Schutz älterer Menschen, insbesondere einstiger Angehöriger der Arbeitsarmee und derjenigen, die Repressalien ausgesetzt worden waren; Zusammenarbeit mit Instituten der Zivilgesellschaft der Russischen Föderation, Teilnahme an der Festigung der zwischennationalen Freundschaft und Eintracht; konstruktive Zusammenarbeit mit den Staatsorganen der Russischen Föderation auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene; Zusammenwirken mit anderen gesellschaftlichen Organisationen der Russlanddeutschen, weitere Ausgestaltung und Stärkung des Systems zur Selbstorganisation der Russlanddeutschen auf der Grundlage Überregionaler Koordinationsräte sowie gemeinsame Verteidigung der Interessen der Russlanddeutschen Russlands; Stärkung der demokratischen Prinzipien in der Arbeit der Leitung der FNKA, darunter in den Beziehungen mit den Führungsgremien der regionalen und lokalen Mitgliedsorganisationen der föderalen Autonomie, Anbahnung eines effizienten praktischen Zusammenwirkens mit der russisch-deutschen Regierungskommission zu Problemen der Russlanddeutschen, aktive Beteiligung an der Arbeit anderer russisch-deutscher Institute; Unterstützung der Schaffung einer sozial-ökonomischen Grundlage zur Entwicklung der Russlanddeutschen, vor allem in den Orten ihres kompakten Zusammenlebens. 

INHALT

Quellen

Протоколы съезда. Текущий архив ФНКА РН.

Literatur

Федеральный закон «О национально-культурной автономии». Принят Государственной Думой 22 мая 1996 г. Одобрен Советом Федерации 5 июня 1996 года (в ред. Федерального закона от 21 марта 2002 г. N 31-ФЗ – Собрание законодательства Российской Федерации, 2002, N 12, ст.1093; Федерального закона от 10 ноября 2003 г. N 136-ФЗ – Собрание законодательства  Российской  Федерации,  2003, N 46, ст. 4432; Федерального закона от 29 июня 2004 г. N 58-ФЗ – Собрание законодательства  Российской Федерации, 2004, N 27, ст.  2711; Федерального  закона от 22 августа  2004 г. N 122-ФЗ – Собрание законодательства Российской  Федерации, 2004, N 35, ст. 3607; Федерального закона от 30 ноября 2005 г. N 146-ФЗ – Собрание законодательства Российской  Федерации,  2005, N 49, ст. 5124; Федерального закона от 1 декабря 2007 г. N 309-ФЗ – Собрание законодательства Российской Федерации, 2007, N 49, ст. 6070; Федерального закона от 9 февраля 2009 г. N 11-ФЗ – Собрание законодательства  Российской  Федерации,  2009,  N  7,   ст.   779; Федерального закона от 9 февраля 2009 г. N 14-ФЗ - Собрание законодательства Российской  Федерации, 2009, N 7, ст. 782; Федерального закона от 2 июля 2013 г. N 185-ФЗ – Собрание законодательства Российской  Федерации, 2013, N 27, ст. 3477; Федерального закона от 4  ноября 2014 г. N 336-ФЗ – Собрание законодательства Российской Федерации, 2014, N 45, ст. 6146)

 

Autoren:

ЗEINE FRAGE STELLEN