FÜRSORGEKONTOR FÜR DIE AUSLÄNDISCHEN SIEDLER IN NEURUSSLAND, für die in der Region Neurussland gelegenen Kolonien zuständiges staatliches Verwaltungsorgan.
Das Fürsorgekontor für die ausländischen Siedler in Neurussland wurde am 6. April 1800 auf Veranlassung des Senats eingerichtet und bestand bis zum 22. März 1818. In der Zeit von Dezember 1802 bis Februar 1803 firmierte es zwischenzeitlich unter dem Namen „Jekaterinoslawer Fürsorgekontor für Ausländische Siedler“. Das Fürsorgekontor für die ausländischen Siedler in Neurussland war der Expedition für Staatswirtschaft, Ausländerfürsorge und dörfliche Hofwirtschaft unterstellt, die zunächst dem Senat und von 1802 an dem Innenministerium unterstellt war, von 1803 an als Expedition für Staatswirtschaft firmierte und von 1811 an zum Departement für Staatswirtschaft und Öffentliche Bauten des Innenministeriums gehörte. In den Jahren 1804-14 führte der Militärgouverneur von Cherson Armand-Emmanuel de Richeleau und in den Jahren 1816-18 der Gouverneur der Krim Alexandre Andrault de Langeron die Aufsicht über die vom Kontor geleistete Arbeit.
Die Tätigkeit des Kontors wurde durch die Instruktionen „Über das Fürsorgekontor für die ausländischen Ansiedler in Neurussland“ vom 26. Juli 1800 und „Über die innere Ordnung und Verwaltung der ausländischen Kolonien in Neurussland“ vom 16. Mai 1801 reglementiert.
Das Kontor war für alle in der Region Neurussland gegründeten ausländischen Kolonien zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörten Auswahl und Ankauf des für die Ansiedlung der Ausländer bestimmten Landes, Organisation der Überfahrt an die Ansiedlungsorte, Aufnahme der Kolonisten in die russische Staatsbürgerschaft, Auszahlung der für den Aufbau der Kolonien bestimmten Darlehen sowie die Kontrolle über die Einhaltung der den Kolonisten gewährten Rechte und Privilegien. Das Kontor führte die Aufsicht darüber, dass die Kolonisten ihrerseits alle eingegangenen Verpflichtungen erfüllten, fristgerecht ihre Schulden tilgten und Abgaben abführten, und überwachte die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung in den Kolonien. Darüber hinaus ergriff das Kontor Maßnahmen zur Förderung von Ackerbau und Viehzucht und insbesondere der Haltung von Feinwollschafen in den Kolonien und unterstützte den Aufbau von Tuch- und Leinenfabriken. Das Kontor sammelte und analysierte die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonien betreffende Informationen und entschied als für die in Neurussland gelegenen Kolonien zuständiges Gerichtsorgan Streitfragen zwischen den Kolonien bzw. zwischen einzelnen Kolonisten. Wenn strafrechtliche Vergehen der Kolonisten vor den Bezirksgerichten verhandelt wurden, musste dem Prozess ein Vertreter des Kontors beiwohnen. Streitfragen zwischen Kolonisten und „natürlichen Russen“ entschied das Kontor zusammen mit den Bezirksgerichten oder den städtischen Magistraten.
Zum Zuständigkeitsbereich des Kontors gehörten die Kolonien Chortiza und Josephstal, die 1807 im Gouvernement Jekaterinoslaw gegründeten Kolonien der Smolensker Bauern, die in den Kolonistenbezirken Beresan, Glückstal, Kutschurgan, Liebental und Schweden gelegenen Kolonien, die Danziger Kolonie, die im Gouvernement Cherson gelegenen griechisch-bulgarischen und jüdischen Kolonien, die an der Molotschna gelegenen Kolonien des dortigen Kolonisten- sowie des dortigen Mennonitenbezirks und die auf der Krim gelegenen Kolonien des Gouvernements Taurien. Abgesehen davon unterstanden dem Kontor auch die in den Städten der Region Neurussland lebenden Kolonisten und Mennoniten (bis diese im Jahr 1816 aus dem Kolonistenstand ausschieden und den städtischen Ämtern zugeschrieben wurden), die im Gouvernement Tschernigow gelegenen Belye Weschi-Kolonien (in den Jahren 1802-09) sowie die von Brudermennoniten gegründete Kolonie Raditschew.
Zum Zeitpunkt seiner Gründung bestand das Kontor aus einem Hauptrichter (in der gesamten Zeit des Bestehens des Kontors Samuel Contenius) samt Stellvertreter, einem Buchhalter und zwei Kanzleimitarbeitern. Mit der wachsenden Zahl sowohl der ins Land strömenden Ansiedler als auch der von diesen gegründeten Kolonien wurde das Personal des Kontors mehrfach aufgestockt und neu strukturiert. Dem Hauptrichter wurden 2-3 Assistenten und Helfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus waren Sekretäre, Abteilungsleiter und Übersetzer, deren Assistenten und weitere Kanzleimitarbeiter für das Kontor tätig.
Innerhalb des Kontors gab es zwei Abteilungen: Die Erste Abteilung befasste sich mit Fragen der Unterbringung und Ansiedlung der Kolonisten und der Ausgabe von Pässen und anderen Ausweispapieren, berief die für die Gemeinden bestimmten Geistlichen und legte deren Entlohnung fest. Die Zweite Abteilung sammelte Informationen über den Stand der Wirtschaften und das Gemeinschaftsgut der Kolonien, verhandelte Streitfälle, befasste sich mit Fragen der Bekämpfung von Naturkatastrophen und der Verpachtung brachliegender Ländereien.
Für die im Gouvernement Cherson gelegenen deutschen und bulgarischen Kolonien war die Odessaer Zweigstelle des Kontors [Kanzlei der Odessaer Ansiedlung] zuständig, die in einigen Fragen selbständig entscheiden konnte.
Vor Ort wurden die Kolonien von beim Kontor angestellten Aufsehern und von den Kolonisten aus ihren eigenen Reihen gewählten und vom Kontor bestätigten Oberschulzen, Schulzen und Beisitzern verwaltet.
1818 wurden die für die ausländischen Kolonisten zuständigen Verwaltungsorgane im Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl der Kolonisten und der geplanten Anwerbung weiterer ausländischer Siedler neu geordnet. Mit der am 22. März 1818 erfolgten Gründung des Fürsorgekomitees für die Kolonisten der südlichen Regionen Russlands wurden die im Kontor tätigen Beamten und Kanzleimitarbeiter an das innerhalb des Komitees eingerichtete Jekaterinoslawer Kontor für ausländische Ansiedler überstellt.