ENTFERNUNG DER DEUTSCHEN ARMEEANGEHÖRIGEN AUS DEN REIHEN DER ROTEN ARMEE IN DEN JAHREN DES DEUTSCH-SOWJETISCHEN KRIEGS - gegen die Sowjetdeutschen gerichtete Diskriminierungsmaßnahme in den Jahren des Deutsch-Sowjetischen Kriegs, die sich grob in drei Phasen einteilen lässt: Die erste Phase dauerte vom 30. Juni bis zum 7. September 1941, die zweite Phase vom 8. September 1941 bis Ende Mai 1942, die dritte Phase von Juni 1942 bis Mai 1945.
In der ersten Phase wurden Deutsche aufgrund der am 30. Juni 1941 erlassenen Direktive Nr. 002367 des Volkskommissariats für Verteidigung der UdSSR aus der Armee ausgeschlossen, der zufolge „nicht vertrauenswürdige“ Soldaten (Personen, die eine defätistische Einstellung an den Tag legten, Unzufriedenheit mit der Sowjetmacht äußerten oder den Wunsch zum Ausdruck brachten, sich in Gefangenschaft zu begeben) aus dem Dienst entfernt werden sollten. Die Direktive war nicht explizit gegen Deutsche gerichtet, wurde von vielen Kommandeuren aber so ausgelegt, dass sie alle Deutschen als unzuverlässig einstuften. Und auch die meisten aufgrund der Direktive Nr. 002367 aus dem Armeedienst entfernten Deutschen selbst sahen ihre Volkszugehörigkeit als den wahren Grund für ihre Entlassung an.
Mitte Juli 1941 meldeten die einzelnen Truppenteile an die übergeordneten Stäbe, wie viele Deutsche in ihren Einheiten dienten. Ende Juli 1941 erging der Befehl an alle Truppenverbände, Angehörige der deutschen Volksgruppe sowie Personen, die eine zweifelhafte Vergangenheit aufwiesen, nicht mehr als MG-Schützen, Scharfschützen, Funker, Mörserschützen, Richtschützen oder MP-Schützen einzusetzen und mit weniger verantwortungsvollen Aufgaben zu betrauen.
Die zweite Phase der Entfernung der Deutschen aus der Roten Armee wurde durch die am 8. September 1941 erlassene geheime Direktive Nr. 35105s des Volkskommissariats für Verteidigung der UdSSR eingeläutet, die von den Beteiligten meist schlicht als „Stalin-Befehl“ bezeichnet wurde. Im Einzelnen hieß es dort: „Aus allen Truppenteilen, Akademien, Lehranstalten und sonstigen Einrichtungen der Roten Armee sind sowohl an der Front als auch im Hinterland alle Mannschaftsgrade und Offiziere deutscher Volkszugehörigkeit zu entfernen und für den Einsatz in Baubataillonen ins Landesinnere zu verbringen. Für den Fall, dass Kommandeure und Kommissare einzelne deutsche Armeeangehörige für unabkömmlich erachten, müssen sie über die Militärräte der Heeresgruppen, Wehrbezirke und Armeen entsprechende wohlbegründete Anträge beim Volkskommissariat für Verteidigung einreichen. Über die Umsetzung ist bis spätestens 15. September zu berichten. (Volkskommissar für Verteidigung der UdSSR J. Stalin)“.
Da die Umsetzung dieser Direktive zeitlich mit der Massendeportation der Deutschen aus dem europäischen Teil der Sowjetunion zusammenfiel (Direktive des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Umsiedlung der im Wolgagebiet lebenden Deutschen“ vom 28. August 1941), liegt die Annahme nahe, dass die Sowjetführung unerwünschten Reaktionen der deutschen Soldaten auf die Nachricht von der Deportation ihrer Familien vorbeugen wollte.
Nach Erhalt der „Direktive Stalins“ entschieden die vor Ort zuständigen Militärräte der Heeresgruppen, Wehrbezirke und Armeen selbst, wie diese konkret umzusetzen sei. In der Regel wurden die aus dem Dienst entfernten deutschen Armeeangehörigen vor ihrer endgültigen Entsendung in die im Landesinneren eingesetzten Baubataillone zunächst an Reserveregimenter überstellt, in denen sie in eigenen „Sonderabteilungen“ zusammengezogen wurden.
Meist wurden die Deutschen ohne jede Vorwarnung oder Erklärung aus der Truppe entfernt. In vielen Fällen teilten ihnen die Kommandeure lediglich mit, dass es einen „Befehl des Genossen Stalin“ gebe, aufgrund dessen alle Deutschen ins Landesinnere verbracht werden müssten. Oft konnten oder wollten die Kommandeure den von ihnen aus dem Dienst entfernten deutschen Rotarmisten selbst nicht erklären, warum sie ins Landesinnere geschickt wurden, und logen, um die wahren Gründe zu verschleiern. Also erklärten sie auf die Fragen „wohin“ und „warum“, dass ein eigener deutscher Truppenverband aufgebaut werden solle, der gegen die Faschisten kämpfen werde.
Neben dem in Direktive Nr. 35105s vorgeschriebenen Procedere, dem zufolge die deutschen Soldaten nach ihrer Entlassung aus der Armee ins Landesinnere verbracht werden sollten, kam es auch vor, dass deutsche Soldaten demobilisiert und an ihre Wohnorte geschickt wurden, wo sie bei der Ankunft erfuhren, dass ihre Familien deportiert worden waren. Kurze Zeit später mussten diese dann selbst das Schicksal der allermeisten deutschen Männer teilen.
Ende 1941 waren fast alle deutschen Armeeangehörigen in Baueinheiten oder Reserveregimentern zusammengezogen, wo sie zwar offiziell noch der Roten Armee angehörten, in den allermeisten Fällen aber bereits entwaffnet waren. Sie wurden gesondert untergebracht und bei der Ankunft sorgfältig registriert und kontrolliert. Die in frontnahen Baubatallionen zusammengezogenen deutschen Armeeangehörigen wurden in entsprechende Baubataillone im Landesinneren verlegt, auf deren Grundlage wenig später die sogenannte Arbeitsarmee entstand (Beschlussfassung des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR Nr. 660ss vom 11. September 1941).
In vielen Fällen wurden die Deutschen selbst bei der Ankunft am Bestimmungsort nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie keine Soldaten der Roten Armee mehr waren und bereits den Status sogenannter „Mobilisierter Deutscher“ hatten - und es dauerte meist einige Zeit, bis ihnen die Wahrheit bewusst wurde. So erinnerte sich etwa B.E. Herberg, erst nach einiger Zeit im Landesinneren verstanden zu haben, was aus ihm geworden war: „Mir wurde klar, dass das kein militärisches Bauregiment war, dass ich nicht dessen Kommandeur war und dass das alles nur eine Verblendung war“. Meist hätten die die örtlichen Chefs in der Absicht gehandelt, „es für uns etwas leichter zu machen und uns nicht sofort unter die Nase zu reiben, dass wir früheren Frontsoldaten nun bei der Arbeitsarmee waren“.
Es gab aber auch Fälle, in denen die entlassenen deutschen Armeeangehörigen bewusst erniedrigt wurden. So erinnerte sich etwa Karl Wachter: „Wir deutschen Bausoldaten wurden zu einer Versammlung in den Armeeklub eingeladen. Man prüfte unsere Dokumente, bat um einige Angaben zur Person und fragte uns, ob wir Waffen mit uns führten. Dann wurde ein Ring aus bewaffneten Soldaten um den Klub gezogen und die etwa 700 'Versammlungsteilnehmer' mussten sich zu Kolonnen reihen und unter Geleit durch ganz Tscheljabinsk zum künftigen Standort des Hüttenwerks marschieren. Für die Bürger war es ein Rätsel, wer da durch ihre Stadt geführt wurde, denn wir trugen ja Uniformen der Roten Armee und wurden trotzdem von schwer bewaffneten Wachen begleitet.“
Die auf Grundlage von Direktive Nr. 35105s vollzogene Entfernung der deutschen Soldaten aus der Armee zog sich bis Frühjahr 1942 hin. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden allein 10.000-12.000 wolgadeutsche frühere Rotarmisten ins Landesinnere gebracht, wo sie nach Aussage von A.A. German und A.N. Kurotschkin den Grundstock der Arbeitsarmee bildeten.
In der dritten Phase wurden die wenigen verbliebenen deutschen Armeeangehörigen im Unterschied zu den beiden ersten Phasen weniger von den Kommandeuren und Politoffizieren, als vielmehr von den bei den Armeeeinheiten bestehenden Sonderabteilungen des NKWD aufgespürt, die sich aktiv an der Überprüfung der „Reinheit“ der Reihen des Militärs beteiligten und die Kommandeure anwiesen, neu entdeckte deutsche Soldaten zu entfernen. Bis Mai 1945 kam es immer wieder vor, dass einzelne deutsche Soldaten aufgespürt und aus dem Armeedienst entlassen wurden. In den Dokumenten finden sich zudem zahlreiche Hinweise, dass immer wieder gezielt nach Deutschen gesucht wurde.
Ein kleinerer Teil der in den ersten beiden Phasen „übersehenen“ deutschen Armeeangehörigen hatte zum Zeitpunkt der Überprüfung im Hospital gelegen und war erst nach der Genesung zur Truppe zurückgekehrt. Einige Deutsche waren „irrtümlich“ mobilisiert worden. Die allermeisten Deutschen waren bei der Überprüfung allerdings „durch die Maschen gerutscht“, weil die Volkszugehörigkeit der Soldaten bei den einzelnen Truppeneinheiten nur unzureichend erfasst war. Nicht selten stützten sich die aufgrund von Direktive Nr. 35105s erfolgten Entlassungen nicht allein auf die in den Akten enthaltenen Angaben, sondern auch auf eine Befragung der Person, was einzelnen Soldaten die Möglichkleit bot, die eigene Volkszugehörigkeit zu verheimlichen und einen falschen Familiennamen zu nennen.
Die meisten deutschen Soldaten verheimlichten ihre Volkszugehörigkeit aus patriotischen Motiven. So sind heute schon mehrere deutsche Soldaten bekannt, die unter falschem Namen kämpften. So änderte z.B. Woldemar Karlowitsch Wenzel seinen Namen in Wladimir Kirillowitsch Wenzow. Aus Peter Löwen wurde Lewin, aus Oberleutnant Beugel Bojtschenko, aus Oberstleutnant Richter Smirnow, aus P. Schmidt Ali Achmetow, aus E.E. Seidel S. Iwanenko. Vielen Helden gelang es, ihre wahren Namen bis zum Ende des Krieges geheim zu halten.
Letztendlich zeigte der Sowjetstaat wie im Ersten Weltkrieg schon das Russische Reich, dass ihm die Sowjetdeutschen nicht nur fremd waren, sondern regelrecht als Repräsentanten einer „Feindnation“ galten.