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ARBEITSMOBILISIERUNGEN , von den sowjetischen Staatsorganen zur Aufstellung paramilitärischer Arbeitseinheiten durchgeführte Zwangsmaßnahmen (Arbeitsarmee, Arbeitsbrigaden, Arbeitsregimenter, Arbeitsbataillone, Arbeiterkompanien, Arbeiterzüge usw.)

Rubrik: Politische Geschichte

ARBEITSMOBILISIERUNGEN, von den sowjetischen Staatsorganen zur Aufstellung paramilitärischer Arbeitseinheiten durchgeführte Zwangsmaßnahmen (Arbeitsarmee, Arbeitsbrigaden, Arbeitsregimenter, Arbeitsbataillone, Arbeiterkompanien, Arbeiterzüge usw.). In den Jahren des Bürgerkriegs und des Deutsch-Sowjetischen Krieges erfolgten die Arbeitsmobilisierungen im Rahmen der allgemeinen Arbeitspflicht, in der Zwischenkriegszeit aufgrund von Sonderbeschlüssen der höchsten Partei- und Staatsorgane der UdSSR.

Die in der Sowjetunion ansässige deutsche Bevölkerung wurde immer wieder zu Zwangsarbeiten herangezogen. So wurden in den Jahren 1919-20 im Gebiet der Wolgadeutschen Zehntausende Menschen zwangsmobilisiert, um das Getreide und andere im Zuge der Lebensmittelbeschaffung zusammengetragene Nahrungsmittel zu den zentralen Sammelstellen zu transportieren, Wald-, Bau- und Erdarbeiten zu verrichten und Heizmaterial zu beschaffen. Allein im Juli 1920 wurden 7.500 in den deutschen Dörfern ansässige Fuhrleute mit Pferden und Fuhrwerken mobilisiert, um das Getreide zu den an der Wolga gelegenen Anlegestellen bzw. zu den Bahnstationen zu bringen. Im Sommer des gleichen Jahres wurde im Gebiet der Wolgadeutschen eine aus drei Regimentern (jeweils 1.000 Bauern mit Pferden und Fuhrwerken) bestehende deutsche Arbeitsbrigade aufgestellt, die bei der Instandsetzung der strategisch wichtigen Eisenbahnstrecke Altai-Emba eingesetzt wurde. Ende 1920 wurde in Marxstadt ein militärisches Baukommando sowie ein in der Landwirtschaft eingesetztes Arbeitsbataillon aufgestellt. Zahlreiche Bauern wurden mobilisiert, um das bei Gurjew geförderte Erdöl mit Fuhrwerken nach Pokrowsk zu bringen, von wo aus es über die Wolga in die zentralen Industrieregionen verschifft wurde.

Nicht nur im Wolgagebiet1, sondern auch im Gouvernement Petersburg, in Sibirien, in der Ukraine, im Nordkaukasus und in einigen weiteren Regionen wurden Deutsche zu Zwangsarbeiten herangezogen. Die Mobilisierungen sorgten unter der Bevölkerung und insbesondere bei den Bauern für erheblichen Unmut, da sie immer wieder für lange Zeit von den landwirtschaftlichen Arbeiten abgezogen wurden. So gab es immer wieder Fälle von Desertion von der „Arbeitsfront“.

In den 1920er und 1930er Jahren wurden in allen Regionen des Landes einschließlich der kompakten deutschen Siedlungsgebiete Arbeiter für die großen Bauprojekte (Dnepr-Wasserkraftwerk, Magnitogorsker Stahlkombinat, Turkestan-Sibirische Eisenbahn, „Sibstroi“ usw.) und Waldarbeiten „angeworben“, was in vielen Fällen einer Zwangsmobilisierung gleichkam. Am Vorabend des Deutsch-Sowjetischen Kriegs (1940) wurden junge Leute unter der offiziellen Losung, massenhafte „Arbeiterreserven“ zu schaffen, planmäßig zur Ausbildung in handwerklichen Lehranstalten und Fabrikschulen verpflichtet. Allein in der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen wurden auf diese Weise über 700 junge Männer und Frauen mobilisiert.

Während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs wurde die gesamte arbeitsfähige deutsche Bevölkerung in den Jahren 1942-43 für die Arbeit in Baubataillonen, Arbeitstrupps, Arbeitskolonnen und Arbeitsbrigaden mobilisiert, die unter dem Oberbegriff „Arbeitsarmee“ zusammengefasst werden. Auch die Umsiedlung der Deutschen zur Arbeit in den im Hohen Norden gelegenen Fischereibetrieben („sekundäre Deportation“) erfolgte im Rahmen der Arbeitsmobilisierung aufgrund entsprechender Anordnungen des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR.

Nach dem Krieg wurden keine massenhaften Arbeitsmobilisierungen mehr praktiziert.

Autoren: German E. (Saratov)

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