RU

neue
illustrierte elektronische

MÜLLER , Heinrich Justus (Andrei), * 11. Juni 1702 in Herford, Westfalen, † 1783 in Petersburg, Lehrer am Gymnasium der Akademie der Wissenschaften

Rubrik: Biographische Beiträge (Personalien) / Vertreter des sozialen Bereichs (Bildung, Medizin)

MÜLLER, Heinrich Justus (Andrei), * 11. Juni 1702 in Herford, Westfalen, † 1783 in Petersburg, Lehrer am Gymnasium der Akademie der Wissenschaften.

Müllers Vater Thomas Müller (*1661, † 1720) war 40 Jahre Rektor des Friedrich-Gymnasiums in Herford. Seine Großeltern väterlicherseits waren der Pastor der Soester St. Peter-Kirche Nikolaus Moller (* 1632,-† 1673) und Anna Heinichen (*1634, † 1673). Seine Mutter Anna Maria (*1666, † 1719) war die Tochter des Professors für Rhetorik, Orientalische Sprachen und später Theologie Gerhardt Bode (Bodinus, *1620, † 1697) aus Lippstadt (Westfalen) und Christina Schreibers aus Minden. Müllers Großonkel Heinrich Bode (* 1652, † 1720) war Professor für Rechtswesen in Rinteln und von 1693 an in Halle. Müllers Bruder Gerhardt Friedrich Müller (*1705, † 1783) kam am 5. (16.) November 1725 nach Russland, wo er zunächst als Latein- und Geschichtslehrer am Akademischen Gymnasium tätig war und am 12. Juli 1730 an der Akademie der Wissenschaften Professor für Geschichte wurde.

Am 2. August 1731 kam Heinrich Justus Müller, der zu diesem Zeitpunkt Kandidat der Theologie war, auf Vermittlung seines zuvor im Auftrag der Akademie der Wissenschaften ein Jahr durch Europa gereisten Bruders Gerhard Friedrich nach Russland. In St. Petersburg wurde Heinrich Justus Müller von Johann Daniel Schumacher (Leiter der Akademischen Kanzlei) und Gottlieb Siegfried Bayer (Inspektor des Akademischen Gymnasiums) wohlwollend aufgenommen und mit einem Salär von 200 Rubeln als Lateinlehrer angestellt. Der entsprechende Vertrag, in dem diese Bedingungen festgehalten waren, wurde am 6. September 1732 geschlossen. Für seine im Jahr 1731 geleistete Unterrichtstätigkeit erhielt Müller 50 Rubel.

1743 wollte Georg Wolfgang Krafft, der zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über das Gymnasium führte, Müller entlassen, da seine Dienste angeblich nicht mehr gebraucht wurden: „Müller und German unterrichten [beide] Latein und man braucht nicht zwei [Lehrer] für eine Stelle. Die russische Sprache sprechen sie [auch] nicht, weswegen auch Übersetzer oder Adjunkte den Unterricht führen können, damit die russischen Schüler besser verstehen“. Auf dieser Grundlage ordnete Andrei Nartow am 31. März 1743 Müllers Entlassung aus dem Schuldienst an, wovon Krafft aber keine Kenntnis hatte, so dass niemand mit Müller abrechnete. Dieser kam weiter zum Dienst und wurde am 28. Februar 1744 offiziell wieder eingestellt.

Vom 5. März 1752 an unterrichtete Müller auch Geographie, wofür ihm ein zusätzliches Salär in Höhe von 50 Rubeln gezahlt wurde. Insgesamt erhielt er 350 Rubel pro Jahr. Im Februar 1767 wurde Müller ohne eigenes Gesuch um Versetzung in den Ruhestand aus dem Gymnasium entlassen, da er „aus Gründen von Alter und schwacher Gesundheit“ angeblich nicht mehr in der Lage war, seinen Pflichten nachzukommen. Nach über 35 Jahren Dienst am Gymnasium wurde ihm vom 1. März 1767 an eine Pension in Höhe seines halben Salärs ausgezahlt. Müller beklagte sich über seine Entlassung und schrieb 1770, dass seine „Jahre und körperliche Konstitution eine Fortsetzung des Dienstes erlauben“. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich mit seiner Familie in finanziellen Schwierigkeiten und wurde von Gläubigern bedrängt.

Bei seinem Umzug nach Russland wurde Müller 1931 eine Staatswohnung zugewiesen, in der er zwei Jahre lebte. Während der etwa zehnjährigen Abwesenheit seines Bruders Gerhardt-Friedrich Müller, der zu dieser Zeit in Sibirien weilte, lebte Müller in dessen Haus. Nach der Rückkehr seines Bruders erhielt Müller eine Wohnung im auf der Dritten Linie der Wassili-Insel gelegenen Haus von Golowin, wo sich zu jener Zeit auch das Gymnasium befand. Als er dort 1746 ausziehen musste, war Müller gezwungen, eine Wohnung zum Preis von mindestens 50 Rubeln im Jahr anzumieten.

Am 4. Januar 1742 heiratete Heinrich Justus Müller Luise Elisabeth Engelhardt, geborene Münch. Am 29. September 1743 wurde ihr Sohn Johann Gerhardt Friedrich geboren. Vom 16. Oktober 1750 an besuchte dieser auf eigene und von September 1755 bis 1761 auf Staatskosten das Akademische Gymnasium. Vom 27. Dezember 1761 bis zum 23. März 1764 war er Student der Akademischen Universität und war anschließend als Übersetzer in der Verwaltung der Akademie der Wissenschaften tätig. Am 21. April 1766 wurde er per Senatsbeschluss als Übersetzer an die Kommerzienkommission berufen und aus der Akademie entlassen.

Literatur

Archive

Санкт-Петербургский филиал Архива РАН Ф. 3. Оп. 1. Д. 281. Л. 65–73; Д. 791, Л. 50 об.; Д. 827, Л. 73; Д. 2329, Лл. 115–115 об.; Оп. 9. Д. 176. 2 л.; Д. 990. Л. 2; Д. 1125. Лл. 11 об.–12; Р. VI. Оп. 5. Д. 2-(1752). Лл. 30, 61–62; Д. 5. Лл. 101–102; Д. 8. Лл. 31, 141; Д. 14 (1764). Л. 37; Д. 17-(1767). Л. 52, 69.

Autoren: Kostina T.W.

ЗEINE FRAGE STELLEN