HUNGER, durch Nahrungsmangel hervorgerufener sozialer Notstand, der die Menschheit seit Anbeginn ihrer Geschichte begleitet und durch die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Produktion von den Launen des Wetters sowie die politischen Rahmenbedingungen bedingt ist. Tritt in zwei Formen auf: offen (absoluter Hunger) und verdeckt (relativer Hunger: Unter- und Mangelernährung)
Hunger gab es in den in Russland gelegenen deutschen Kolonien in der Anfangsphase ihres Bestehens, solange an den neuen Siedlungsorten der Aufbauprozess lief und sich die Siedler an die neuen klimatischen Lebens- und Wirtschaftsbedingungen anpassen mussten. Zu dieser Zeit leistete der Staat den Kolonisten über das System der Verwaltung der Ausländersiedlungen erhebliche Hilfe, so dass die Bevölkerung vor dem Hungertod bewahrt werden konnte. Mit der Zeit gelang es den Kolonisten, ihre Wirtschaft an die klimatischen Bedingungen anzupassen. Auf Initiative der Fürsorgeämter legte jede Kolonie in sogenannten „Getreidemagazinen“ Lebensmittelvorräte an, wodurch die deutschen Siedlungen bis Ende des 19. Jahrhunderts von Hungersnöten verschont blieben.
Infolge des Übergangs der Kolonien unter die allgemeine russische Verwaltung und der Auflösung der öffentlichen „Getreidemagazine“ waren auch die ärmeren Schichten der deutschen Bauernschaft im Dürrejahr 1891 von der im Wolgagebiet herrschenden Hungersnot betroffen.
Die Situation änderte sich nach der Oktoberrevolution von 1917 radikal. Im Zuge der Politik des „Kriegskommunismus“ brachen die über Jahrzehnte gewachsenen Ware-Geld-Beziehungen zwischen Stadt und Land zusammen und wurden durch eine umfassende Ablieferungspflicht für landwirtschaftliche Produkte ersetzt. In den Jahren 1918–20 wurde im Gebiet der Wolgadeutschen mit brutalen Methoden ununterbrochen Getreide abgeschöpft.
Die in anderen Regionen (Ukraine, Kaukasus, Sibirien usw.) lebenden Deutschen waren von den der gewaltsamen Abschöpfung landwirtschaftlicher Produkte dienenden Maßnahmen in geringerem Maße betroffen, da diese Territorien während des Bürgerkriegs nicht dauerhaft unter bolschewistischer Herrschaft standen.
Die von der Sowjetmacht im Dorf betriebene Politik provozierte den Widerstand der Bauernschaft: In den Jahren 1920–21 wurden weitläufige Gebiete von bewaffneten Aufständen ergriffen (siehe: Bauernaufstand 1921). Infolge der Requirierungen verkleinerten die Bauern ihre Saatflächen, was einen erheblichen Rückgang der Getreideproduktion nach sich zog (in den Jahren 1918-20 verringerte sich Saatfläche im Land um 25%).
Die Politik des „Kriegskommunismus“ führte zu chronischem Hunger in den Städten und zu völliger Verarmung der Dörfer, so dass in den Jahren 1921–22 eine Hungersnot beispiellosen Ausmaßes ausbrach, von der sämtliche Schichten der Bevölkerung betroffen waren. Im Winter 1920/21 wurden bei den Bauern sämtliche Vorräte einschließlich des Saatgetreides beschlagnahmt. Im Frühjahr 1921 konnte in den meisten deutschen Dörfern des Wolgagebiets, der Ukraine, der Krim, des Nordkaukasus und des Ural nicht ausgesät werden. Zugleich kam es in vielen Regionen des Landes aufgrund einer Dürre zu Ernteausfällen bei Wintergetreide. Da alle Vorräte bereits aufgebraucht waren, nahm die einsetzende Hungersnot katastrophales Ausmaß an. In der entstandenen Situation zeigte sich die bolschewistische Führung vollkommen hilflos. Lange Zeit (bis Mitte des Sommers 1921) leugneten Lenin und seine Mitstreiter allen offensichtlichen Anzeichen zum Trotz rundheraus, dass es im Land überhaupt Hunger gebe. Maßnahmen wie die Gewährung von Hungerhilfe, der „Anschluss“ von Hungergouvernements an besser gestellte Gouvernements oder Versuche, die Bevölkerung aus den Notstandsgebieten zu evakuieren, liefen ins Leere. Am schlimmsten wurden just jene Regionen vom Hunger getroffen, die in den Vorjahren besonders hohe Ablieferungspflichten hatten erfüllen müssen
In der Wolgaregion lag das Epizentrum des Hungers im Gebiet der Wolgadeutschen, wo die Ende 1920 einsetzende Hungersnot im Winter 1921/22 ihren Höhepunkt erreichte. Praktisch die gesamte Bevölkerung der Autonomie (96,8%) war von der Hungersnot betroffen, der letztlich ein Viertel der Bevölkerung zum Opfer fiel – über 100.000 Menschen. Aus dem Zentrum wurden Kommissionen in das Hungergebiet entsandt, die die Notlage der Bevölkerung allerdings nur dokumentierten, ohne effektive Hilfe leisten zu können. In dieser Situation hing die Rettung der Hungernden vor allem von der Tätigkeit ausländischer Hilfsorganisationen wie der American Relief Administration (ARA) und der von F. Nansen geleiteten Organisation Save the Children International (STC) ab. Die vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Gebietsexekutivkomitees S. Kolotilow bei einem Auftritt auf dem 10. Sowjetkongress des Autonomen Gebiets der Wolgadeutschen angeführten statistischen Angaben zeugen davon, dass der Umfang der aus dem Ausland geleisteten Lebensmittelhilfe doppelt so hoch war wie die gesamte Menge der in das Gebiet gelieferten in Sowjetrussland produzierten Lebensmittel und die staatliche Hilfe sogar um das Zehnfache überstieg.
Tabelle 1.
Von den internationalen Hilfsorganisationen ARA und STC im Gebiet der Wolgadeutschen geleistete Hilfe (nach Stand zum Juni 1922)
Bevölkerungskategorie |
Zahl der Hungernden |
Hilfsempfänger von ARA und STC |
Anteil der von den Hilfsleistungen erreichten hungernden Bevölkerung (in %) |
Kinder |
203.760 |
180.000 |
88 |
Erwachsene |
272.634 |
255.864 |
93 |
insgesamt |
476.394 |
435864 |
91 |
Tabelle 2.
Im Gebiet der Wolgadeutschen für die Hungernden eingehende Lebensmittelhilfe
(nach Stand zum 1. Oktober 1922)
Hilfskanal |
Gesamtmenge (in Pud) |
Staatliche Lieferungen (ohne Saatgetreide) |
187.791 |
Spenden |
397.506 |
Warentausch-Operationen |
212.226 |
Gesamtmenge der inländischen Lebensmittelhilfe |
797.523 |
Hilfe ausländischer Organisationen |
1.562.012 |
In der Ukraine waren die in den Gouvernements Saporoschje, Nikolajew, Donezk, Jekaterinoslaw und Odessa gelegenen deutschen Kolonien von der Hungersnot der Jahre 1921/22 betroffen. Diese begann im Herbst 1921, als praktisch die gesamte eingebrachte Ernte für die Bedürfnisse des hungernden Wolgagebiets ausgeführt wurde. Im Januar 1922 hungerten in den Gouvernement Donezk, Jekaterinoslaw und Odessa 50% und in den Gouvernements Saporoschje und Nikolajew 80% der Bevölkerung der deutschen Kolonien. In der Annahme, die deutschen Kolonien seien bessergestellt als andere Dörfer, verweigerten die örtlichen Behörden diesen Hilfe. Bis März 1922 gab es im Amtsbezirk Prischib 3.770, im Gouvernement Jekaterinoslaw über 500 und im Gouvernement Saporoschje über 400 Hungertote. Wie im Wolgagebiet leisteten auch hier vor allem ausländische und insbesondere mennonitische Hilfsorganisationen den hungernden Deutschen erhebliche Hilfe: Holländische Mennonitenhilfe (“Hilfkommission für russische Mennoniten“, Niederlande) in Höhe von 240.000 Goldgulden, Amerikanische Mennonitische Hilfe (Mennonitisches Zentralkomitee, USA) in Höhe von 371.100 Dollar, Zentrales Hilfskomitee (Kanada) in Höhe von 57.000 Dollar, Süddeutsche Mennonitenorganisation (Deutschland). Große Hilfe leisteten auch die katholischen Kirchen der Schweiz, Deutschlands und anderer Länder. Der deutsche Reichstag wies für die Wiedererrichtung der Kolonistenwirtschaften 100 Mio. Mark an. Die gesamte aus Deutschland kommende Hilfe wurde unter der Schirmherrschaft des Deutschen Roten Kreuzes über die kommerzielle Firma „Peter Westej“ abgewickelt. Die „Internationale Arbeiterhilfe“ wies 50 Mio. Mark an. Die ausländischen Hilfsmaßnahmen wurden von Mai 1922 bis August 1923 geleistet und trugen in erheblichem Maße zum Überleben der in der Ukraine ansässigen deutschen Bevölkerung bei.
In anderen Regionen des Landes erreichte die Hungersnot von 1921–22 nicht so katastrophale Ausmaße wie im Wolgagebiet und in der Ukraine, richtete aber nichtsdestotrotz auch unter der dort lebenden deutschen Bevölkerung erheblichen Schaden an. So waren z.B. in Sibirien viele im Altaj und im Gouvernement Tomsk lebende deutsche Familien vom Hunger betroffen.
1924 wurden zahlreiche Regionen des Landes (Wolgagebiet, Nordkaukasus, Sibirien u.a.) erneut von einer beispiellosen Dürre und Missernten heimgesucht. Die gerade erst wieder auf die Beine gekommenen deutschen Wirtschaften dieser Regionen waren erneut vom Hunger bedroht. Dieses Mal konnte der Staat, der einen sozialen Notstand im Ausmaß der Jahre 1921–22 zu verhindern suchte, die Folgen des Hungers durch die rechtzeitige Einleitung von Hilfsmaßnahmen erheblich abschwächen. Aber das bei der Verteilung der Hungerhilfe zur Anwendung kommende „Klassenprinzip“ hatte zur Folge, dass die vergleichsweise starken Bauernwirtschaften erneut ihrem Schicksal überlassen wurden und erhebliche Schäden erlitten.
In den folgenden Jahren 1925–28 gelang es dank der Neuen Ökonomischen Politik, in den deutschen Siedlungen nicht nur den offenen, sondern auch den verdeckten Hunger zu überwinden.
Die Jahre nach 1929 standen im Zuge der „umfassenden Offensive des Sozialismus an allen Fronten“ im Zeichen der durchgängigen Kollektivierung, die das Leben der gesamten sowjetischen (und somit auch der deutschen) Bauernschaft radikal veränderte und der Landwirtschaft einen gewaltigen Schaden zufügte. Zehntausende gerade der produktivsten Bauernwirtschaften verschwanden. In den deutschen Dörfern wurde der Viehbestand mehr als halbiert. Obwohl die Kolchosen nicht in der Lage waren, in ausreichender Menge Lebensmittel zu produzieren, bestand der Staat auf der Ablieferung landwirtschaftlicher Produkte. In vielen Regionen des Landes wurden in den Jahren 1930–32 erneut zwangsweise Lebensmittel beschlagnahmt. In einer vor dem Plenum des Gebietskomitees gehaltenen Rede teilte der Zweite Sekretär des Gebietsparteikomitees der WKP(b) der ASSR der Wolgadeutschen A. Pawlow im Herbst 1932 mit, dass den Kolchosbauern bei der Verteilung der Einnahmen der Kolchose kein Getreide in die Hand gegeben, sondern das in der Kolchose bereits gegessene Getreide verrechnet werde. Erneut mündete die von staatlicher Seite verfolgte Politik in einer umfassenden Hungersnot. Von 1930 an stieg die Sterberate in den deutschen Dörfern dramatisch an. Ihren Höhepunkt erreichte die Hungersnot im Winter und Frühjahr 1933.
Tabelle 3.
Sterberate in der Republik der Wolgadeutschen.
Jahr |
1925–28 |
1929 |
1930 |
1931 |
1932 |
1933 |
Zahl der Verstorbenen |
12.365 |
14.606 |
16.777 |
14.055 |
20.152 |
50.139 |
Anfang der 1930er Jahre starben in der Republik etwa 56.000 Menschen am Hunger und dessen Folgen, davon über 45.000 im Jahr 1933. Im gleichen Jahr verhungerten in der Stadt Balzer 13%, in Engels 9% und in Marxstadt 6% der Bevölkerung. In sieben Dörfern des Kantons Balzer gab es im März 1933 752 und im April 892 Hungertote. Unter den Opfern waren vor allem Einzelbauern, Familien von Repressierten und andere „Feinde der Sowjetmacht“, denen man bewusst die Existenzgrundlage entzogen hatte, aber auch viele einfache Kolchosbauern.
Ein ähnliches Bild ließ sich auch in der Ukraine zeichnen. Wie in der ASSR der Wolgadeutschen zeigten sich auch in den dortigen deutschen Rayonen die ersten Anzeichen von Hunger bereits im Jahr 1931. Mit der Forcierung der Getreidebeschaffungsmaßnahmen stieg auch das Ausmaß des Hungers. Ihren Höhepunkt erreichte die Hungersnot im Winter und Frühjahr 1933. Dabei wurden die Rayone Wysokopolje, Luxemburg und Molotschansk in besonderem Maße in Mitleidenschaft gezogen.
Auch im Nordkaukasus herrschte in vielen deutschen Siedlungen Hunger. Nach Aussagen von Augenzeugen gab es in den deutschen Kolchosen zahlreiche Menschen, die „vom Hunger aufgedunsen und derart geschwächt waren, dass sie schon nicht mehr aus dem Bett aufstehen konnten“ (statistische Angaben über die Sterberate unter den in dieser Region lebenden Deutschen liegen uns nicht vor). Nach der Kollektivierung herrschte in vielen deutschen Dörfern Sibiriens, des Nordkaukasus, Kasachstans und Mittelasiens verdeckter Hunger.
Anders als in den 1920er Jahren war die Sowjetregierung Anfang der 1930er Jahre bestrebt, den in der UdSSR herrschenden Hunger vor der Weltöffentlichkeit zu verheimlichen. Aber gerade die Sowjetdeutschen, die zahlreiche Briefe an ihre im Westen lebenden Verwandten schrieben, zerrissen den Schleier des Schweigens. Gezwungen, sich mit internationaler humanitärer Hilfe einverstanden zu erklären, trat die Sowjetführung zugleich eine großangelegte politische Kampagne zum „Kampf gegen die Faschisten und ihre Helfershelfer“ los und leitete gegen die Empfänger und Verteiler aus dem Ausland kommender humanitärer Hilfsleistungen Repressionen ein.
Durch das Ausmaß der Hungersnot und das durch diese in der Weltöffentlichkeit ausgelöste Echo sah sich die Sowjetführung in den folgenden Jahren zu einigen Kurskorrekturen ihrer im Dorf betriebenen Politik und insbesondere der Getreidebeschaffung gezwungen: Die Kolchosen wurden ökonomisch gestärkt, die Kolchosbauern erhielten materielle Anreize und insbesondere die Erlaubnis, private Nebenwirtschaften zu führen, was letztlich dazu führte, dass sich die landwirtschaftliche Produktion bis zum Ende des 2. Fünfjahresplans (1937) erholte. Nichtsdestotrotz ließ das administrative Kommandosystem des Wirtschaftens im Dorf in der UdSSR eine beständige systemische Krise der Landwirtschaft entstehen. Das Bestreben, die jährlichen Planzahlen der Getreidebeschaffung, die den realen Möglichkeiten des Dorfes kaum Rechnung trugen, um jeden Preis zu erfüllen, hatte zur Folge, dass ein Großteil der landwirtschaftlichen Produktion auch weiterhin abgeschöpft wurde und die Kolchosbauern ihre materielle Lage (einschließlich der Versorgung mit Nahrungsmitteln) kaum bessern konnten. Im gesamten Verlauf der 1930er Jahre herrschte bis zum Beginn des Deutsch-Sowjetischen Kriegs in vielen Regionen des Landes sowohl in den deutschen als auch in allen anderen Dörfern verdeckter Hunger. Wenn in den Bauernfamilien im Frühjahr die kargen Vorräte zur Neige gingen, spitzte sich das Problem regelmäßig zu. So kam es in einzelnen Dörfern und Kantonen der ASSR der Wolgadeutschen jeweils im Winter und Frühjahr 1936, 1937 und 1939 zu offenem Hunger, der sich nur durch staatliche Hilfsleistungen an die Hungernden überwinden ließ.
In den Kriegsjahren waren sowohl offener als auch verdeckter Hunger ein ständiger Begleiter der deutschen Bevölkerung der UdSSR. Im Herbst und Winter 1941 hungerten die aus dem europäischen Teil der Sowjetunion nach Sibirien und Kasachstan deportierten Deutschen. Fälle offenen Hungers und sogar des Hungertods gab es unter der deutschen Bevölkerung in Kasachstan, in der Region Krasnojarsk und im Gebiet Nowosibirsk. Über 60.000 Deutsche starben infolge von Hunger und unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der „Arbeitsarmee“, Hunderttausende in den Fischgewerben des Hohen Nordens und in der Sondersiedlung.
In erheblichem Maße waren die Deutschen auch von dem massenhaften Hunger der Jahre 1946/47 betroffen. In erster Linie litten darunter die früheren Arbeitsarmisten und deren Familien, die an die bei den großen Industrieobjekten (Bergwerke, Metallkombinate usw.) im Ural, im Hohen Norden und an anderen Orten bestehenden Sondersiedlungen gebunden waren, wo keine Möglichkeit bestand, eine private Nebenwirtschaft zu unterhalten, und die staatliche Lebensmittelversorgung unzureichend war.
Verdeckten Hunger gab es unter der in der UdSSR lebenden deutschen Bevölkerung bis in die Mitte der 1950er Jahre. Dieser wurde wie überall im sowjetischen Dorf durch die von der Stalinschen Führung auch nach dem Krieg weiterhin verfolgte Politik hervorgerufen, die Landwirtschaft der Industrialisierung zu opfern. Erst durch die von N.S. Chruschtschow eingeleiteten Landwirtschaftsreformen konnte der Hunger überwunden werden.
Бруль В. И., Немцы в Западной Сибири, ч. 1, Топчиха, 1995; Герман А. А., Немецкая автономия на Волге. 1918–1941, ч. 1–2, Саратов, 1992; Марочко В., Голод в нацiональних районах України, “Освiта” (спецвипуск-пiдручник), 1993, № 1; Иваненко В. В., Голуб А. И., Голод начала 30-х гг. и судьба немецких колонистов, в кн.: Вопросы германской истории. Немцы в Украине, Днепропетровск, 1996; Герман А. А., Курочкин А. Н., Немцы СССР в “Трудовой армии” (1941–1945), М., 1998.