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ARTIKEL
Verfassung der ASSR der WD von 1937 , verabschiedet am 29. April auf dem X. Sowjetkongress der ASSR der Wolgadeutschen

VERFASSUNG DER ASSR DER WOLGADEUTSCHEN VON 1937, verabschiedet am 29. April auf dem X. Sowjetkongress der ASSR der Wolgadeutschen. Die Verabschiedung der Verfassung ging mit einer Mitte der 1930er Jahre vom Stalinschen Regime betriebenen Propagandakampagne einher, die die sogenannte „sozialistische Gesetzlichkeit“ stärken sollte.

Nach der Verkündung des Sieges des Sozialismus sollte dieser durch die neue, am 5. Dezember vom VIII. Sowjetkongress der UdSSR verabschiedete Verfasssung bekräftigt werden. Die Annahme einer neuen Verfassung der UdSSR machte auch in den Unions- und Autonomen Republiken die Ausarbeitung und Inkraftsetzung neuer Verfassungen erforderlich. Am 5. September 1936 fasste das Büro des Gebietsparteikomitees der WKP(b) der ASSR der Wolgadeutschen auf Grundlage einer Direktive des ZK der WKP(b) den Beschluss, eine neue Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen auszuarbeiten. Zur Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs wurde eine Kommission eingerichtet, der A.. Welsch, G. Luft, K. Schulmeister, N. Anisimow, F. Merz und weitere führende Politiker der Wolgarepublik angehörten.

Am 27. Oktober wurde der Verfassungsentwurf auf einer Sitzung des Büros des Gebietsparteikomitees der WKP(b) geprüft und gebilligt und zur weiteren Prüfung an das Saratower Regionsparteikomitee der WKP(b) weitergeleitet. Die erste Variante fand keine Billigung, die Arbeit an einem zweiten Entwurf zog sich bis März 1937 hin. Erst nach der Bestätigung des Entwurfs der Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen durch das ZK der WKP(b) (17. März 1937) wurde dieser in den Zeitungen „Nachrichten“ und „Bolschewik“ dem Volk zur „allgemeinen Erörterung“ vorgestellt.

Ursprünglich sollte die Verfassung am 1. April 1937 auf dem eigens einberufenen X. Sowjetkongress der ASSR der Wolgadeutschen verabschiedet werden, der allerdings im Zusammenhang mit „Schwierigkeiten der Saatkampagne“ auf den 27.-29 April verschoben wurde. Einladungen zur Teilnahme an dem Kongress wurden an J. Stalin, W. Molotow, M. Kalinin und andere hohe Repräsentanten der Staatsführung sowie an die Führung der Komintern verschickt. Alle Sitzungen des Kongresses hatten einen ausgeprägt festlichen Charakter. Anlässlich der am 29. April erfolgten Annahme der Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen fanden vom 30. April – 2. Mai in der ganzen Republik Massenfeierlichkeiten statt.

Die neue Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen kopierte in weiten Zügen die neuen Verfassungen der UdSSR und der RSFSR. Die Verfassung enthielt elf Kapitel und 113 Artikel, die mehrheitlich einen ausgeprägt deklarativen Charakter aufwiesen.

In Kapitel 1 („Gesellschaftsaufbau“) wurden die grundlegenden „Errungenschaften des Sozialismus“ dargelegt: Sowjetmacht, sozialistisches Wirtschaftssystem, Planwirtschaft usw.

Kapitel 2 (Staatsaufbau) legte fest, dass die ASSR der Wolgadeutschen mit den Rechten einer Autonomen Republik der RSFSR angehörte (Artikel 13). Es wurde darauf verwiesen, dass das Territorium der Deutschen Republik nicht ohne deren Zustimmung verändert werden könne (Art. 15). Es folgt eine Auflistung der Fragen, die in die Zuständigkeit der höchsten Macht- und Führungsorgane der ASSR der Wolgadeutschen fielen (Art. 18).

In den Kapiteln 3–5 wurden die Befugnisse der Republiks- und örtlichen Organe der Staatsgewalt und -verwaltung festgelegt. Der aus einer Kammer bestehende Oberste Sowjet der ASSR der Wolgadeutschen wurde als ausschließliches gesetzgebendes Organ nach der Norm ein Deputierter auf 4.000 Einwohner gewählt (Art. 21, 22). Der Oberste Sowjet wählte das aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Sekretär und acht Mitgliedern bestehende Präsidium. Das Präsidium des Obersten Sowjets der ASSR der Wolgadeutschen übte seine Tätigkeit in der Zeit zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets aus, die zweimal im Jahr stattfinden sollten. (Art. 27, 28). Das oberste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt der ASSR der Wolgadeutschen war Rat der Volkskommissare (Art. 38), der vom Obersten Sowjet der Republik gebildet wurde und aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und 17 Volkskommissaren und Ressortleitern bestand (Art. 44).

In den Kantonen, Städten, Siedlungen und Dörfern sollte die Staatsgewalt von den entsprechenden Sowjets sowohl unmittelbar als auch über seine Exekutivkomitees ausgeübt werden. (Kap. 5, Art. 49–68).

Die Verfassung legte ferner die Ordnung der Aufstellung und Bestätigung des Republiks- und der lokalen Haushalte (Kap. 6, Art. 69–71) sowie Fragen des Tätigkeit der Gerichtsorgane und der Staatsanwaltschaft fest (Kap. 7, Art. 72–83).

Kapitel 8 der Verfassung verkündete die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger. Nach dem Vorbild der Verfassung der UdSSR garantierte die Verfassung der Republik den Bürgern der ASSR der Wolgadeutschen das Recht auf Arbeit, Erholung und Bildung, Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung usw.

In Kapitel 9 (Wahlsystem) wurde statt des bis dahin geltenden eingeschränkten und indirekten Wahlrechts das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht in geheimer Abstimmung verkündet. Einschränkungen und Ungleichheiten bei den Wahlrechten wurden abgeschafft (Art. 101, 102).

Kapitel 10 („Wappen, Flagge, Hauptstadt) erklärte Staatswappen und Staatsflagge RSFSR, ergänzt um die in kleinerer Schrift in deutscher und russischer Sprache unter die Aufschrift „RSFSR“ gesetzte Aufschrift „ASSR der Wolgadeutschen“ zu Staatswappen und Staatsflagge der ASSR der Wolgadeutschen (Art. 110, 111). Zur Hauptstadt der ASSR der Wolgadeutschen wurde die Stadt Engels erklärt.

Das aus einem einzigen Artikel (Art. 113) bestehende Kapitel 11 bestimmte, dass Änderungen der Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Obersten Sowjets der ASSR der Wolgadeutschen erfolgen konnten und der Bestätigung durch den Obersten Sowjet der RSFSR bedurften.

Unter den Bedingungen des Stalinschen totalitären Regimes konnte die Verfassung der ASSR der Wolgadeutschen wie auch die Verfassungen der RSFSR und der UdSSR keine irgendwie gearteten demokratischen Veränderungen des politischen Lebens der Sowjetgesellschaft bewirken. Der von der bolschewistischen Staatsmacht gegen das eigene Volk entfachte grausame Terror ging in noch größerem Ausmaß weiter. Der rein formale Charakter der Verfassung lässt sich an der 1937 in der Deutschen Republik entstandenen Lage ablesen. Gemäß den Verfassungen der UdSSR, der RSFSR und der ASSR der Wolgadeutschen sollte die Deutsche Republik, die seit der im Jahr 1934 erfolgten Teilung der Region Untere Wolga der Region Saratow unterstellt war, unter die unmittelbare Verwaltung der Zentralorgane der RSFSR gestellt werden. Nichtsdestotrotz blieb aber die Parteiorganisation der Republik der Wolgadeutschen auf Beschluss des ZK der WKP(b) weiterhin dem Saratower Gebietsparteikomitee der WKP(b) unterstellt. Da die reale Macht im Land bei den Parteiorganen konzentriert war, wurden die wichtigsten die ASSR der Wolgadeutschen betreffenden Fragen also auch weiterhin von der Parteiführung des Nachbargebiets entschieden. Konkret bestätigte das Saratower Gebietsparteikomitee der WKP(b) die Kandidaturen für die Posten der Volkskomissare der ASSR der Wolgadeutschen und der Vorsitzenden der Exekutivkomitees der Kantonssowjets, stellte den Haushalt der Republik auf usw. Erst nachdem die Parteiführer des Gebiets Saratow und der Republik der Wolgadeutschen A. Krinizkij und E. Frescher zu „Volksfeinden“ erklärt und repressiert worden waren, wurde die neue Parteiführung der Deutschen Republik mit Ja. Popok an der Spitze unmittelbar dem ZK der WKP(b) unterstellt. Aber auch danach waren eine Reihe großer Industrieunternehmen der ASSR der Wolgadeutschen sowie deren Fernmeldewesen, Handel, Versorgung und Transportwesen bis Ende 1937 und in einigen Fällen auch noch darüber hinaus nicht den Volkskommissariaten der Republik, sondern den Saratower Gebietseninrichtungen unterstellt, was die Entwicklung der Deutschen Republik erheblich bremste.

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ÜBER DIE ENZYKLOPÄDIE

Die Enzyklopädie wurde auf die Initiative der öffentlichen Organisation „Föderale nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen“ (FNKA RD) unter aktiver Beteiligung der Internationalen Assoziation zur Erforschung der Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen erstellt. Das Projekt wurde von den Regierungen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Während der Projektdurchführung wurden Geldmittel verwendet, welche gemäß den Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation und auf der Grundlage von durchgeführten Wettbewerben der „Nationalen Wohltätigkeitsstiftung“, den allrussischen öffentlichen Organisationen die „Gesellschaft „Wissen“, die „Russische Union der Rektoren“ u.a., in den Jahren 2015–2017 als Zuschüsse zugewiesen wurden.

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NACHRICHTEN
RUSDEUTSCH
  • 1 01.12.2025

    IVDK

    Musikalische Verzierungen: Eine Einführung in Kammermusik von Nikolai Medtner im DRH Moskau

    Am 13. November fand im Deutsch-Russischen Haus Moskau das Kammerkonzert „Musik außerhalb der Zeit. Nikolai Medtner“ statt. Gemeinsam mit den Interpreten tauchten die Gäste in die labilen Liebeswelten des russischen Komponisten deutscher Herkunft ein.

  • 1 01.12.2025

    Nachrichten aus den Regionen

    „Lebendige Geschichte“ im Deutschen Nationalrayon Asowo

    Im Rahmen des Projekts „Lebendige Geschichte“ fand im Deutschen Nationalrayon Asowo des Gebiets Omsk ein Treffen von Aktivisten der Jugendorganisationen der Russlanddeutschen statt. Vertreter von fünf Jugendclubs des Rayons, darunter Leiter, Freiwillige und Aktivisten der Zentren der deutschen Kultur, nahmen an der Veranstaltung teil. Ziel des Treffens war der Erfahrungsaustausch, die Stärkung der organisationsübergreifenden Beziehungen und die Vermittlung praktischer Kompetenzen für die weitere Arbeit vor Ort.

  • 1 28.11.2025

    Spracharbeit

    Erfolgsgeheimnisse: Erfahrungsaustausch für Teams der ethnokulturellen Sprachtreffen in Omsk

    Vom 15. bis 19. November trafen sich in Omsk zum Erfahrungsaustausch Lehrerteams der ethnokulturellen Sprachtreffen aus ganz Russland. Das föderale Projekt wurde vom Kultur- und Geschäftszentrum „Deutsch-Russisches Haus in Omsk“ mit Unterstützung des Internationalen Verbandes der deutschen Kultur und in Kooperation mit dem Institut für ethnokulturelle Bildung – BiZ, das thematische Informations- und Begleitmaterialien für die Kernmodule des Programms bereitstellte, organisiert.

  • 1 27.11.2025

    Nachrichten aus den Regionen

    „Familientreffen: Drei Generationen“ – Ergebnisse des Regionalprojekts in Omsk

    Vom 21. bis 23. November fand in Omsk das jährliche regionale Projekt „Familientreffen der Russlanddeutschen: Drei Generationen“ statt. Organisiert vom Kultur- und Geschäftszentrum „Deutsch-Russisches Haus in Omsk“ und dem Jugendclub der Russlanddeutschen „Grenzlos“, brachte dieses einzigartige Format 14 Familien aus dem Gebiet Omsk zusammen. Ziel war es, das kulturelle Erbe der Russlanddeutschen zu bewahren und die Familientraditionen durch persönliche Begegnungen von der älteren an die jüngere Generation weiterzuvermitteln.

  • 1 24.11.2025

    BiZ

    „Tag der deutschen Sprache“: Sprachmarathon in sechs Städten

    Am 15. November veranstalteten die Kultur- und Geschäftszentren der Russlanddeutschen sowie die Deutsch-Russische Häuser in den Städten Moskau, Omsk, Tomsk, Barnaul, Samara und Kaliningrad gemeinsam den Sprachmarathon „Tag der deutschen Sprache“. Die im Rahmen des Projekts angebotenen Veranstaltungen besuchten in den sechs Städten rund 600 Menschen.

  • 1 21.11.2025

    IVDK

    Wo die Wurzeln des Stammbaums liegen

    In der Stadt Tula fand eine Genealogie-Werkstatt für Führungskräfte und Aktivisten gesellschaftlicher Organisationen der Russlanddeutschen aus Zentral- und Nordwestrussland statt. Die Veranstaltung wurde von der Deutschen national-kulturellen Autonomie des Gebiets Tula mit Unterstützung des Internationalen Verbandes der deutschen Kultur organisiert und durchgeführt.

  • 1 13.11.2025

    Spracharbeit

    „Silberne Treffen“: Literarisch-musikalischer Salon im Dorf Nikolajewka

    Am 9. November wurde im Landkulturhaus Nikolajewka ein literarisch-musikalischer Salon unter dem Titel „Silberne Treffen“ veranstaltet. Die Aktivistinnen und Aktivisten des Zentrums der deutschen Kultur (ZDK) „Fialka“ aus Halbstadt, Kamyschy, Kusak, Schumanowka und Nikolajewka bereiteten das ethnokulturelle Programm für Seniorinnen und Senioren vor.

  • 1 13.11.2025

    Interview

    „Der Löffel ist eine Musik“: Familiengeschichte eines Goldschmiedes

    Geschichte und deutsche Wurzeln vereinbaren sich in den Designerlöffeln des Moskauer Goldschmiedes Jewgeni Miller zu einem einzigen Kunstwerk. Wir sprachen mit ihm über die Kunst, die Familienbeziehungen sowie über die Traditionen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sorgfältig bewahrt und von Generation zu Generation weitergegeben werden.

  • 1 13.11.2025

    Spracharbeit

    Erfolgreiches Arbeitstreffen in Tscheljabinsk beendet

    Vom 5. bis 8. November fand in Tscheljabinsk ein erfolgreiches Arbeitstreffen von Vertretern von Schulen mit ethnokultureller Komponente statt. Pädagoginnen und Pädagogen aus sechs Regionen Russlands – darunter das Altai-Gebiet, die Republik Komi sowie die Regionen Omsk, Nowosibirsk und Orenburg – tauschten bewährte Praktiken aus und erarbeiteten Entwicklungsstrategien für das kommende Jahr. Die Veranstaltung versammelte insgesamt 14 Fachleute.

  • 1 13.11.2025

    Spracharbeit

    Ethnokulturelle Herbstferien in der Altairegion: Ein Rückblick auf die Sprachplattformen

    In den Zentren der deutschen Kultur (ZDK) in der Region Altai fanden ethnokulturelle Sprachveranstaltungen statt. Während der kreativen Workshops arbeiteten die Teilnehmer in Teams und vertieften ihr Wissen über die Geschichte, Sprache, Kultur und Traditionen der Russlanddeutschen.

  • ANDERE PROJEKTE

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